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Nach einer Pause stellt sich Rhede vom 1. bis 21. Mai 2021 erneut dem Wettbewerb STADTRADELN und hofft, wieder viele Radlerinnen und Radler zum Radfahren für Rhede und für die Umwelt motivieren zu können.
Stadtradeln ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob man bereits jeden Tag fährt oder bisher nur selten mit dem Rad unterwegs ist. Jeder Kilometer zählt, erst recht, wenn er sonst mit dem Auto zurückgelegt werden würde. Deshalb sind wieder alle Rheder Vereine und Verbände dazu aufgerufen, drei Wochen lang kräftig in die Pedale zu treten und möglichst viele Fahrradkilometer - beruflich oder privat - für den Klimaschutz und für Rhede zu sammeln.
Auf der Kampagnenwebsite www.stadtradeln.de/rhede, sind wir mit dem Team "Grün Weiß Vardingholt" dabei! Wir hoffen, dass ihr euch uns anschließt und fleißig Kilometer radelt.
Die Chance auf Gewinne gibt es ebenfalls:
Stand: 28.08.2021:
Seit dem 28.08.2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung und der LSB hat eine Orientierungshilfe erstellt:
"Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW
I. Allgemeine Hinweise
- Unabhängig von der Inzidenz gelten die Regelungen der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregelungen“ zur CoronaSchVO.
- Demnach sind die AHA-Regeln in allen Lebensbereichen verpflichtend anzuwenden.
II. Sportbetrieb
Sportbetrieb meint hier das aktive Sporttreiben in Form von Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb, Veranstaltungen, Versammlungen, Bildungsangebote etc..
II. a) Inzidenz unter 35 landesweit und Kreis/Stadt
- Im Außenbereich: Keine Einschränkungen außer Maskenpflicht bei mehr als 2500 Zuschauern. Die Nutzung von Toiletten, Umkleiden etc. in Innenräumen ist zusätzlich möglich.
- Im Innenbereich: Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden (inklusive Zuschauer) ist dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorzulegen. Finden mehrere Veranstaltungen in derselben Einrichtung statt (z.B. regelmäßiger Spielbetrieb mit Zuschauern in derselben Halle), ist die einmalige Vorlage ausreichend. Mehrere Nutzer derselben Einrichtung können ein gemeinsames Konzept einreichen. Achtung! Diese Beschränkung betrifft nur Veranstaltungen im engeren Sinne. Die bloße gleichzeitige Inanspruchnahme einer Sportanlage durch Sporttreibende ist keine solche Veranstaltung, die Durchführung eines geregelten Trainings-, Kurs- oder Wettkampfbetriebs (mit oder ohne Zuschauern) dagegen schon.
II. b) Inzidenz ab 35 landesweit und/oder Kreis/Stadt
- Im Außenbereich bis 2500 Personen (inkl. Zuschauer): Keine Einschränkungen. Die Nutzung von Toiletten, Umkleiden etc. in Innenräumen ist zusätzlich möglich.
- Im Außenbereich ab 2501 Personen (inkl. Zuschauer): Zugang ist auf Immunisierte und Getestete beschränkt. Dabei maximal 25000 Zuschauende (inkl. Immunisierte und Getestete). Oberhalb einer absoluten Zahl von 5000 Zuschauenden darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 5000 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen
- Im Innenbereich: Zugang ist auf Immunisierte und Getestete beschränkt.
II. c) Immunisierte und Getestete, Zugangskontrollen
- Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. Getestete Personen sind solche mit einem bescheinigten negativen Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs-oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. - Die diesbezüglichen Nachweise sind beim Zutritt von den für die Einrichtungen bzw. das Angebot verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren.
- Bei Bildungsangeboten, Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche kann ein gemeinsamer, beaufsichtigter Selbsttest erfolgen. Bei Veranstaltungen über mehrere Tage mit einem festen Personenkreis genügen zwei Tests in der Woche.
- Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen eine Zugangskontrolle nicht gewährleistet werden kann, ist es ausreichend, wenn in den Einladungen und durch Aushänge auf das Erfordernis „immunisiert oder getestet“ hingewiesen wird und dann stichprobenhafte Kontrollen durchgeführt werden.
Damit ist ein weiter Rahmen gesteckt, der hoffentlich dazu beitragen wird, den Vereinssport in NRW neu zu beleben. Wir bleiben aber auch hinsichtlich der finanziellen Unterstützung aktiv. Wir gehen davon aus, dass die »Soforthilfe Sport bis zum 31.12.2021 nochmals verlängert werden wird."
Bald geht es los, seit Wochen und Monaten wurde im Hintergrund gearbeitet und jetzt dürfen wir euch stolz eine neues Projekt präsentieren. Wir profitieren als Sportverein von dem Programm "moderne Sportstätte 2022" der Landesregierung, das Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen fördert.
Wir erhalten insgesamt eine Fördersumme in Höhe von 50.000 Euro für die Errichtung eines Kleinspielfeldes und die Freude ist entsprechend riesig. Denn in den letzten Jahren ist der Wunsch gewachsen, eine neue attraktive Trainingsfläche zu erschaffen. Die Fläche hinter dem Tor des ersten Rasenplatzes, in Richtung Rheder Bach, wird nun bald in ein Kleinspielfeld in der Größe 30 Meter mal 15 Meter umgewandelt und mit Kunstrasen und ausgestattet. Das Feld wird eine sehr gute Alternative und eine Verbesserung des Trainingsbetriebs darstellen.
Neben den 50.000 Euro werden wir wie immer ehrenamtliche Eigenleistungen investieren und hoffen auf Spenden, da das Gesamtvolumen des Projektes nicht durch die Fördersumme gedeckt wird.
Wir freuen uns über jede finanzielle Unterstützung für unser Projekt, die uns absofort über folgenden Link erreicht!
Am 19.03.2021 verdoppelt außerdem die Sparkasse Westmünsterland jede Spende bis 100 Euro. Die Sparkasse Westmünsterland stellt hierfür 40.000 Euro zur Verfügung. Los geht's am 19. März ab 13 Uhr. Dann wird jede neue, ab dann eingehende Einzelspende (bis 100 Euro) von der Sparkasse verdoppelt.